Verordnung - Abrechnung

Osteopathische Behandlungen sind Selbstzahlerleistungen oder Heilpraktikerleistungen oder können nach Verordnung auf einem Privatrezept erbracht werden.

Einige gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich an den Behandlungskosten für Osteopathie. Voraussetzung ist, dass der Arzt ein Privatrezept für Osteopathie ausstellt. Sie bezahlen die Behandlung in unserer Praxis und reichen dann das Privatrezept vom Arzt und die Rechnung bei der Kasse ein, um die Kosten erstattet zu bekommen.

Da die einzelnen Kassen unterschiedliche Bedingungen, Voraussetzungen, Leistungsumfang, etc. haben, können wir keine Garantie für eine Kostenübernahme unserer osteopathischen Behandlungen geben.

Am besten klären Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse ab, in wie weit diese die Kosten für Leistungen unserer Praxis übernimmt.

Auf der Website www.osteokompass.de finden Sie eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen mit Informationen zur Höhe der Zuschüsse. Angaben ohne Gewähr.

Private Krankenkassen und private Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten (ganz oder teilweise), wenn Heilpraktikerleistungen mitversichert sind. Die Heilpraktikerleistungen rechnen wir nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab.